Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz seit 1.1.2024
Die Digitalisierung schreitet auch in der Verwaltung immer weiter voran. Mit dem AbgÄG 2023 wurde das Verfahren zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz vereinfacht und digitalisiert.