Steuertermine
Fristen und Fälligkeiten
Beim Finanzamt sind stets Fristen und Fälligkeiten zu beachten.
Am 15. ist Zahltag beim Finanzamt
Der 15. Tag eines Monats ist der wichtigste Steuertermin für alle Abgaben beim Finanzamt, wie zum Beispiel:
- Umsatzsteuervorauszahlungen
- Lohnabgaben wie die Lohnsteuer
der Dienstgeberbeitrag und
der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Werbeabgabe
- Vorauszahlungen an Einkommen- und
Körperschaftsteuer - Kommunalsteuer
- Kammerumlage I
- Kraftfahrzeugsteuer
Allerdings sind nicht alle Abgaben jeden Monat zur Zahlung fällig.