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Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes

Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der scheidende Arbeitnehmer unter Umständen Ausbildungskosten des ehemaligen Arbeitgebers rückerstatten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt.